Am 20.06.2019 ist die neue 44. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (44. BImSchV) in Kraft getreten. Die 44. BImSchV ist die nationale Umsetzung der europäischen MCP Richtlinie. Sie gilt u.a. für Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit einer mittelgroßen Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt, auch wenn sie nicht genehmigungsbedürftig sind. In der 44. BImSchV wird zwischen Neuanlagen (Stichtag 20.12.2018) und Bestandsanlagen unterschieden. Die 44. BImSchV sieht neue Forderungen hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte und die Überwachung Ihrer Anlage vor. Neben kürzeren Messintervallen gibt es neue Verpflichtungen zu Dokumentationen und Nachweisen. Somit wird ab sofort für Gasmotorenanlagen nach dem Magergasprinzip die kontinuierliche Überwachung der Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) gefordert. Bei Verbrennungsmotoranlagen, die mit Oxidationskatalysatoren ausgestattet sind, ist der Nachweis des kontinuierlichen effektiven Betriebs des Katalysators zu führen, z.B. über Temperaturmessung.
Die ControlBox NOx ermöglicht als intelligenter Datenlogger die Überwachung und Aufzeichnung emissionsrelevanter Daten gemäß 44.BImSchV.